Angebote für Einrichtungen
Zunehmend verbringen Kinder und Jugendliche immer mehr Zeit in Ganztageseinrichtungen und nehmen dort Ihre Mahlzeiten ein. Einrichtungen gelten mit der Aufnahme eines Verpflegungsangebotes dem Lebensmittelrecht und unterliegen der Registrierungspflicht bei der örtlichen Lebensmittelüberwachung.
Durch meine langjährige Tätigkeit sei es als Ernährungsfachberaterin für die 370 städtischen Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt München oder im Qualitätsmanagement der Kita- und Schulverpflegung im Gesundheitsamt der Stadt Münster oder im Rahmen meiner freiberuflichen Tätigkeit u.a. für den Anerkannten Bewegungskindergarten mit dem Pluspunkt Ernährung, habe ich sehr viele Einrichtungen bzgl. lebensmittelrechtlichen und verpflegungsrelevanter Fragestellungen beraten.
Ob in Fragen der Lebensmittelhygiene, zur Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz oder zum Verpflegungs- und pädagogischen Konzept, stehe ich Kitas und Schulen und Ihren Träger*innen sehr gern beratend für individuelle Beratungstermine, Team- und/oder Trägerfortbildungen und Elternarbeit zur Seite.
Teamschulungen und Elternveranstaltungen bieten allen Beteiligten einen angeleiteten Rahmen, um die Randbedingungen, den Mahlzeitenablauf und die Mahlzeitengestaltung sowie die eigene Vorbildfunktion beim Essen zu beleuchten. Es ist wichtig regelmäßig die Konzepte der Ernährungspädagogik und -bildung, die Elternarbeit und den Umgehen mit individuellen Herausforderungen in der Gemeinschaftsverpflegung zu hinterfragen und zu evaluieren. Es ist mir ein Anliegen, dass Esssituationen in der Gemeinschaft ein gutes und gesundes Fundament für alle Beteiligten darstellt und möglichst entspannt und bereichernd erlebt werden kann.
Der Zeitrahmen, Inhalte und das Format sowie Termine werden individuell abgestimmt. Ich erstelle Ihnen gern ein Angebot passend für Ihre Fragestellungen und Bedürfnisse.
mögliche Themen und Formate:
- Lebensmittelhygiene-Verordnung § 4 (Hygieneschulung)
- Beratung und Fortbildung zum HACCP Konzept
- Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz §43
- Umsetzung der Allergen- und Kennzeichnungsverordnung
- Beratung und Unterstützung für ein ausgewogenes Ernährungs- und Verpflegungskonzept
- Gemeinschaftsverpflegung entsprechend dem Qualitätsstandard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE)
- Beratung und Unterstützung bei der Konzeptionsentwicklung
- Fortbildungen, Vorträge und Workshops zur Themen der Ernährungsbildung und - pädagogik
- individuellen themenspezifische Teamfortbildungen rund um Essen, Ernährung, Gesundheit, Resilienz
- Vorträge und Gruppengespräche
- Elternabende